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Bundestag ebnet den Weg für eine bessere Integration Erneuerbarer Energien

Erneuerbare Energien

Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 31. Januar 2025 die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts angenommen. Dies soll dazu beitragen, erneuerbare Energien effizienter in das Stromsystem zu integrieren und temporäre Erzeugungsüberschüsse zu vermeiden. Ziel ist es, eine flexiblere Nutzung von Wind- und Solarstrom zu ermöglichen, damit weniger grüner Strom ungenutzt bleibt, weil es an Vermarktungs- oder Speichermöglichkeiten fehlt. Dazu werden insbesondere die Regelungen zur Direktvermarktung reformiert. Betreiber von Wind- und Solaranlagen sollen ihren Strom künftig einfacher und unbürokratischer direkt an Verbraucher oder über die Börse verkaufen können. Dies soll verhindern, dass überschüssiger Strom abgeregelt wird, weil er nicht ins Netz eingespeist werden kann.

Eine zentrale Neuerung betrifft die Rolle der Übertragungsnetzbetreiber, die bislang die Vermarktung von nicht direkt vermarktbarem Strom übernommen haben. Künftig sollen sie flexiblere Modelle entwickeln, um Erzeugungsüberschüsse besser zu verwerten. Gleichzeitig wird der Ausbau smarter Steuerungssysteme gefördert, damit erneuerbare Energien besser mit der Nachfrage synchronisiert werden können.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist die Stärkung von gemeinschaftlichen Modellen für die Nutzung erneuerbaren Stroms, insbesondere durch Energy Sharing. Verbraucher und Unternehmen sollen künftig einfacher lokal erzeugten Ökostrom gemeinsam nutzen können, was den Ausbau von erneuerbaren Energien auf regionaler Ebene attraktiver machen soll. Auch dezentrale Verbrauchsmodelle sollen stärker gefördert werden, um mehr direkt vor Ort produzierten Strom auch in der Region zu verbrauchen.

Besonders relevant ist auch die Neuregelung für Energiespeicher. Diese sollen künftig klarer im Gesetz definiert und von doppelten Abgaben und Umlagen entlastet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass sie eine größere Rolle in der Netzstabilität übernehmen können, ohne durch unnötige Kosten ausgebremst zu werden.

Politisch wurde die Reform kontrovers diskutiert. Während SPD, CDU/CSU und die Grünen das Gesetz unterstützten, lehnten FDP, AfD und die Linke die Änderungen ab. Kritiker bemängelten vor allem, dass die Neuregelungen nicht weit genug gingen und die Kosten für Verbraucher nicht ausreichend berücksichtigt würden. Dennoch könnte das Gesetz ein wichtiger Schritt sein, um den steigenden Anteil erneuerbarer Energien besser in das Stromsystem zu integrieren und eine nachhaltigere Stromversorgung zu ermöglichen.

Konkret betreffen die Anpassungen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie weitere energierechtliche Regelungen. Nachdem der Bundestag der Beschlussempfehlung zugestimmt hat, wird das Gesetz nun dem Bundesrat vorgelegt. Zwar ist keine explizite Zustimmung durch den Bundesrat erforderlich, dennoch kann er Einwände erheben oder den Vermittlungsausschuss anrufen. Nach der finalen Verabschiedung erfolgt die Verkündung im Bundesgesetzblatt, womit die Änderungen offiziell in Kraft treten.

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/147/2014773.pdf

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