Seit Ende letzten Jahres beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema Industriestrompreis.
Dabei ging es zunächst um die Ausgestaltung des Modells: Wie sind die 50 % der Strommenge und die 50 % des Strompreises eigentlich konkret zu berechnen? Welche Interpretationen sind möglich? Und welche Anforderungen werden am Ende tatsächlich gelten?
Je tiefer ich mich einarbeite, desto mehr rücken für mich die sogenannten Gegenleistungen in den Fokus. Denn genau hier sehe ich eine der größten Herausforderungen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann eine Rückzahlung der Förderung drohen.
Ein Punkt, der aus meiner Sicht häufig übersehen wird: Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Power Purchase Agreement (PPA) dazu beitragen, diese Gegenleistungen zu erfüllen. Der interessante Aspekt dabei ist, dass dafür nicht zwangsläufig eigene Investitionen erforderlich sind. Stattdessen werden die Strombezugskosten strategisch neu organisiert – je nach Ausgangssituation möglicherweise sogar weitgehend kostenneutral.
Noch fehlen die BAFA-Merkblätter und die Antragsformulare. Deshalb bleiben aktuell viele Detailfragen offen.
Ich bleibe dran und berichte, sobald es Neues gibt.



