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Industriestrompreis

Den Beitrag zur Dekarbonisierung erfüllen, ohne eigene Investition.

Wer die Billigkeitsleistung Industriestrompreis erhält, muss mindestens die Hälfte davon innerhalb von 48 Monaten in Dekarbonisierung reinvestieren. Ein korrekt ausgestalteter Windstrom-PPA kann diese Pflicht erfüllen – ohne zusätzliches Kapital, ohne neues Bilanzrisiko.
0 €

zusätzliches Kapital für den Beitrag zur Dekarbonisierung

Sie erhalten

Billigkeitsleistung Industriestrompreis

Sie schulden

≥ 50 % Reinvestition in 48 Monaten

Sie zahlen ohnehin

Windstrom-PPA, korrekt ausgestaltet

Beitrag zur Dekarbonisierung

Die Entlastung ist an eine Auflage geknüpft – keine Schenkung.

Die Billigkeitsrichtlinie Industriestrompreis (BAnz AT 06.05.2026 B1) gewährt Unternehmen eine Strompreisentlastung, verlangt im Gegenzug aber einen Beitrag zur Dekarbonisierung. Mindestens 50 Prozent der gewährten Leistung müssen innerhalb von 48 Monaten in mindestens eine der folgenden vier Kategorien fließen.

Erneuerbare Energien

Neue Erzeugungsanlagen oder neu abgeschlossene PPAs zu deren Finanzierung.

Energieeffizienz

Maßnahmen aus ISO-50001- oder Energieaudits nach DIN EN 16247-1, Abwärmenutzung.

Nachfrage-Flexibilität

Speicher, Elektrifizierung, Lastmanagement, Wasserstoff-Infrastruktur.

Infrastruktur

Netzanschlüsse, interne Netzinfrastruktur, netzdienliche Maßnahmen.
Die wenigsten Unternehmen denken an die naheliegendste Lösung: den Einsatz eines neuen Power Purchase Agreements (PPA).
PPA als Dekarbonisierungsmaßnahme

Ein Vertrag, doppelter Nutzen.

PPA als Dekarbonisierungsmaßnahme

Ein Vertrag, doppelter Nutzen.

Die Richtlinie nennt es ausdrücklich: Kosten aus dem Strombezug durch neu abgeschlossene Power Purchase Agreements gelten als Dekarbonisierungsmaßnahme – sofern der PPA der Finanzierung einer neuen oder modernisierten Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie dient.
Der entscheidende Unterschied zu klassischen Reinvestitionen: Ein PPA ist kein zusätzlicher Kapitalaufwand. Das Unternehmen kauft Strom, den es ohnehin benötigt. Die laufenden Zahlungen erfüllen gleichzeitig die Auflage – ohne neue Bilanzposition und ohne zusätzliches Investitionsrisiko.
Beispielrechnung · 25 GWh Jahresverbrauch Strom
Billigkeitsleistung über 3 Abrechnungsjahre

≈ 1,4 Mio. €

Davon Reinvestitionspflicht (≥ 50 %)

≈ 0,7 Mio. €

Deckung über reguläre PPA-Zahlungen

in der Regel vollständig

Beispielhafte Größenordnung auf Basis der Richtlinienparameter für 2026. Individuelle Werte hängen von Verbrauch, Referenz- und Differenzpreis des jeweiligen Abrechnungsjahres ab.
Worauf es ankommt

Nicht jeder PPA erfüllt die Anforderungen automatisch.

Die Anerkennung als Dekarbonisierungsmaßnahme hängt an vier klaren Bedingungen aus der Richtlinie.

1. Neu abgeschlossen

Bestehende Lieferverträge zählen nicht – nur neu vereinbarte PPAs.

2. Bezug zu konkreter Anlage

Der Vertrag muss eine neue oder modernisierte Erzeugungsanlage finanzieren – reine Ökostrom-Lieferung ohne Anlagenbezug genügt nicht.

3. Standort Deutschland

Die Erzeugungsanlage muss auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stehen.

4. Umsetzung nach Antragstellung

Die Maßnahme muss nach dem Antrag auf die Billigkeitsleistung umgesetzt werden.
Eine verbindliche Vorab-Bestätigung durch das BAFA ist nicht vorgesehen. Die Anerkennungsfähigkeit der Dekarbonisierungsmaßnahme wird erst im Zuge der Prüfung nach Umsetzung bewertet. Dieses Restrisiko ist real – eine sorgfältige vertragliche Ausgestaltung von Anfang an reduziert es erheblich.
Warum Wind4Factory

Wir stehen an Ihrer Seite mit Know-how und Flexibilität

Die richtige Windanlage

Wir identifizieren Erzeugungsanlagen, die zur Dekarbonisierungsmaßnahme passen – neu oder modernisiert, mit belastbarem Bezug zum Vertrag.

Die richtige Vertragsgestaltung

Wir strukturieren den PPA so, dass er die Anforderungen der Richtlinie sauber erfüllt.

Die richtige Dokumentation

Wir bereiten die Nachweise vor, die Antragstellung und spätere Prüfung erfordern.

Gut geeignet für einen solchen Windstrom-PPA sind Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mind. 15 GWh p.a.

Ein erstes Gespräch versorgt Sie mit Klarheit.

Jahresverbrauch, Unternehmensstruktur – mehr benötigen wir zunächst nicht, um zu beurteilen, ob Ihr Unternehmen für diese Kombination in Frage kommt.
Wind4Factory · ein Angebot von GreenFlex Deutschland
Quelle: Billigkeitsrichtlinie Industriestrompreis 2026–2028, BAnz AT 06.05.2026 B1

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