Energieintensive Unternehmen können für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 eine finanzielle Entlastung beim Strompreis beantragen. Abhängig von den individuellen Voraussetzungen ist eine Förderung von bis zu 37,44 €/MWh möglich.
Im Gegenzug müssen Unternehmen mindestens 50 Prozent der Entlastung für Investitionen verwenden, die ihre Dekarbonisierung voranbringen. Unsere Übersicht fasst die relevanten Förderbedingungen, Antragsfristen und Nachweispflichten verständlich zusammen. Ein konkretes Berechnungsbeispiel erleichtert die erste Einschätzung des wirtschaftlichen Nutzens.



