Das Volumen der Wind an Land-Ausschreibung zum Gebotstermin am 1. November 2024 (Fristende war feiertagsbedingt der 4. November 2024) wird von der Bundesnetzagentur in dem vollen Umfang der Kapazität von knapp über 4 GW (konkret: 4.093.586 KW) genutzt werden.
Grund dafür ist, dass kein Fall des § 28 Abs. 6 EEG 2023 wegen drohender Unterzeichnung vorliegt. Mit dem vollen Ausschreibungsumfang des November-Termins kann theoretisch ein Jahres-Zuschlagswert von 10 GW erreicht werden, was 2024 insoweit zu einem Rekordjahr machen würde. Denn die bisherigen drei Ausschreibungsrunden ergeben in Summe bereits eine vergebene Windkraftleistung von etwa 6,9 GW.
Dieser positive Trend auf der Ausschreibungsseite müsste sich nun folgerichtig auch auf der Umsetzungsseite widerspiegeln und Realisierungen der Wind an Land-Projekte beschleunigt ermöglichen. In diesem Kontext ist vorrangig der erforderliche Netzausbau zu benennen, der die benötigten Infrastrukturen sicherzustellen hat.